das Mühlenrad

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsabschluss

Der Vertrag ist abgeschlossen sobald die schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels vom Auftraggeber:

  • nachstehend Veranstaltergenannt
  • schriftlich bestätigt ist,
  • bestellte Leistungen bereitgestellt sind.

Die Leistungserbringung erfolgt nur auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Hat ein Dritter für den Veranstalter bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner für alleVerpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn:

  • die angeforderte Vorauszahlung nicht fristgerecht bei dem Hotel eingeht
  • höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen
  • der Veranstalter die gewährte Vorreservierungsfrist (Optionsfrist) verstreiche lässt, ohne die Reservierung schriftlich zu bestätigen.

3.Haftung

Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

Mitgeführte Ausstellungs-oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in denVeranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die mitgeführten Gegenstände in unverschlossenen Räumen belassen werden. Es ist Sache des Veranstalters, die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, Wertgegenstände im Hotelsafe einzuschliessen.

4. Allgemeines:

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Schadenersatzansprüche des Veranstalters sind insoweit ausgeschlossen.

Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden 3 Monate im Hotel aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Nachrichten, Post und Warensendungen an Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung des Hotels für Verlust, Verzögerung und Beschädigung ist insoweit ausgeschlossen.

Schlussbestinmmungen

Änderungen  oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungsort ist Mertesdorf, Gerichtsstand ist Trier.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigengelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stornierung von Hotelzimmern

Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenfrei möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle einer Nichtanreise, werden 80% des Logis- oder Pauschalpreises fällig. Letzteres gilt auch bei vorzeitiger Abreise.

Bei Gruppenreservierungen ab 25 Personen gelten folgende Stornierungsfristen:

  • 6 - 4 Wochen vor Anreise - 10 % der gebuchten Übernachtungskosten
  • 4 - 2 Wochen vor Anreise - 30 % der gebuchten Übernachtungskosten
  • 13-1 Tag vor Anreise ( bzw. Nicht-Anreise) - 80% der gebuchten Übernachtungskosten

Die Stornierungen müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Zimmerbereitstellungen und Rückgabe

Die Hotelzimmer stehn Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bitten wir Sie bis 11 Uhr auszuchecken.

Das Hotel kann, bei späterer Räumung des Zimmers  bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Übernachtungspreises und nach 18 Uhr 100 % des vollen Übernachtungspreies berechnen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.